Welche Kosten muss der Verkäufer beim Verkauf einer Immobilie tragen?

29.01.2026

 

Beim Verkauf einer Immobilie in Kroatien hat der Verkäufer bestimmte Pflichten und Kosten. Hier ist, was er in der Regel bezahlen muss:

 

1️⃣ Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn (falls zutreffend)

Der Verkäufer zahlt Steuern nur, wenn die Immobilie innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf verkauft wird und dabei ein Gewinn erzielt wird.

  • Steuer: 12 % auf den erzielten Gewinn
  • Erhöht sich um den örtlichen Zuschlag (je nach Stadt/Gemeinde)
  • Gewinn = Verkaufspreis – Kaufpreis – anerkannte Kosten (Investitionen, Maklergebühren usw.)

 

Wenn mehr als 2 Jahre seit dem Kauf vergangen sind – fällt keine Einkommensteuer an.

 

2️⃣ Maklerprovision (falls eine Agentur beauftragt wird)

  • Wenn Sie eine Immobilienagentur beauftragen – beträgt die Provision in der Regel 2 % + 3 % des Immobilienpreises + MwSt.
  • Die Provision zahlt die Partei, die den Vertrag mit der Agentur unterzeichnet hat (häufig sowohl Käufer als auch Verkäufer separat).

 

3️⃣ Energieausweis

  • Der Verkäufer muss einen gültigen Energieausweis vorlegen.
  • Kosten: ca. 150 – 300 € (abhängig von der Größe der Immobilie)

 

4️⃣ Notarkosten

  • Die Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift beim Notar trägt der Verkäufer (sofern nichts anderes vereinbart ist).
  • Kosten: in der Regel 20 – 50 € pro Unterschrift.

 

5️⃣ Löschung der Hypothek (falls vorhanden)

Wenn auf der Immobilie ein Kredit oder eine Hypothek besteht, zahlt der Verkäufer:

  • Kosten für die Ausstellung der Löschungsbewilligung (Bank)
  • Notarkosten für die Beglaubigung
  • Eventuelle Gebühren für die vorzeitige Rückzahlung des Kredits

 

6️⃣ Besondere Situationen

Der Verkäufer kann zusätzliche Kosten haben, wenn:

  • Miteigentum besteht (Klärung der Eigentumsverhältnisse)
  • Rückstände bei der Instandhaltungsrücklage oder Nebenkosten bestehen (müssen bis zur Übergabe beglichen werden)
  • es sich um einen Neubau handelt (MwSt. und andere steuerliche Regelungen gelten)

 

 

Was der Verkäufer NICHT zahlt

In der Regel zahlt der Verkäufer nicht:

  • Die Grunderwerbsteuer (3 %) – diese zahlt der Käufer
  • Kosten für die Eintragung des Eigentums – diese zahlt der Käufer
  • Die meisten Kosten des Kaufvertrags – diese trägt in der Regel der Käufer (sofern nichts anderes vereinbart ist)

 

Fazit

Der Verkauf einer Immobilie wirkt auf den ersten Blick einfach – man vereinbart einen Preis, unterschreibt den Vertrag und erhält das Geld.

In der Praxis gibt es jedoch bestimmte Kosten und steuerliche Verpflichtungen, die der Verkäufer im Voraus berücksichtigen sollte.

Am wichtigsten ist es zu prüfen, ob eine Einkommensteuer anfällt, einen Energieausweis bereitzustellen und eventuelle Belastungen oder Schulden vor der Übergabe zu klären.

Eine gute Vorbereitung und klare Absprachen mit dem Käufer können unangenehme Überraschungen und zusätzliche Kosten vermeiden. Deshalb ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld gut zu informieren.

So kann der Verkauf sicher, transparent und stressfrei abgewickelt werden – und Sie wissen genau, wie viel Geld Ihnen am Ende bleibt.

 

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI-gestützten Übersetzungstools erstellt, um Klarheit und Zugänglichkeit zu gewährleisten. Trotz größter Sorgfalt können leichte sprachliche Nuancen auftreten.